Das Urheberschutzgesetz

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat sich auf einen Kompromiss zur Umsetzung der EU-Urheberrichtlinien geeinigt. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs im Parlament  gilt nur noch als reine Formsache. Für die Besitzer von CD- und DVD - Brennern hat das  neue Gesetz weitreichende Folgen.  

Knacken verboten

 Auch in Zukunft bleibt das private Kopieren von Liedern legal. Auch wer sich über eine  Tauschbörsen im Internet mit Musik versorgt, muss nicht damit rechnen,  demnächst die Polizei vor  der Tür zu haben. Das neue Urheberschutzgesetz, das im Bundestag verabschiedet  wird, verbietet zwar das Knacken von kopiergeschützten CDs. Aber wer sich einen Song herunterlädt, der von einem anderen geknackt wurde, wird auch nach dem neuen Gesetz nichts  Verbotenes tun. Gesetz war überfällig.  Lange haben sich Politik, Verlage, die Plattenindustrie und die Hersteller von Computern und -zubehör um das neue Urheberrecht gestritten. Allen Beteiligten war klar, dass in Zeiten der Digitalisierung von Musik, Filmen und Büchern das alte Urheberschutzgesetz überholt ist. Als dann die Europäische Union eine Verordnung dazu erlassen hatte, entstand zudem ein enormer  Zeitdruck. Mit der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist die Bundesregierung aus Sicht  der Europäischen Kommission bereits drei Monate überfällig.

Des einen Leid...

Der umfangreiche Gesetzestext ist ein Kompromiss, mit dem niemand vollständig zufrieden ist. Die  Phonoindustrie ist zwar froh, dass das Gesetz überhaupt verabschiedet wird. Doch beim Thema  private Kopien von CDs geht Thorsten Braun, dem Syndikus des Bundesverbandes der  Phonographischen Wirtschaft, das Gesetz nicht weit genug. "Leider gibt es keine Klarstellung, dafür  nur aus legalen Quellen kopiert werden darf," sagte Braun gegenüber T-Online.

...des anderen Freud

Was Braun ärgert, wird die Musiktauscher im Web erfreuen. Sie müssen sich keine Gedanken  darüber machen, wie etwa ein Song von Robbie Williams zum Tausch angeboten werden kann,obwohl es ihn eigentlich nur auf einer kopiergeschützten CD geben dürfte. Sie dürfen nur selber  auf keinen Fall den Kopierschutz einer CD knacken und die Songs selber anbieten. Kopiertools werden verboten  Tools wie CloneCD oder Alcohol 120% dürfen zukünftig nicht mehr zum Download angeboten  werden. Dieses Verbot gilt auch für die Beschreibung des technischen Vorgangs. Wie ein  Programm zum Knacken des Kopierschutzes funktioniert, darf in Zukunft niemand mehr erklären Darüber  freut sich Braun: "Zukünftig wird das verboten sein." Er betont weiterhin: "Privatkopien  sind kein Recht." Denn was der geistige Eigentümer eines Liedes, eines Textes oder eines Films  zulässt und was nicht, obliegt nur ihm.  Paradox: Künstler verdienen am Kopieren  Die geistigen Eigentümer können nur dann Lizenzgebühren fürs Kopieren von Dateien bekommen,  wenn es nicht verboten ist. Das wirkt auf den ersten Blick paradox. Doch da die Gerätehersteller  von CD-Brennern oder auch von ganzen PCs pauschale Gebühren an die Verwertungsgesellschaften von Künstlern abtreten müssen, bekommen Komponisten oder Texter  auf diesem Umweg wenigstens etwas für die Kopien. Würde das Kopieren vollständig verboten,  könnte bei den Herstellern auch keine Gebühr verlangt werden.  Die nächste Änderung ist schon in Arbeit  Das wiederum ärgert die Gerätehersteller. Sie stellen sich auf den Standpunkt, dass Kopieren  illegal ist. Und was illegal ist, darf nicht mit Lizenzgebühren belegt werde, heißt es bei Bitkomm, dem Bundesverband für Informationswirtschaft und Telekommunikation. Wie die  Schallplattenindustrie hofft Bitkomm deshalb, dass in einem weiteren Gesetz diese offenen Fragen  geklärt werden. Das sieht auch das Justizministerium so. Es will gleich in den kommenden  Wochen mit der Arbeit am nächsten Urheberschutzgesetz beginnen. Doch alle sind sich einig,  dass dieses Gesetz wesentlich länger als ein Jahr benötigen wird, bevor es im Bundestag  verabschiedet wird. Zumindest bis dahin darf also weiter Musik aus dem Netz gesaugt werden.

Website_Design_NetObjects_Fusiongratis-kontaktformular