Allgemeine Geschäftsbedingungen des CMG-Service
I. Geltung:
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam mit schriftlicher Bestätigung durch den CMG-Service.
II. Vertragsabschluss:
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich bezüglich Preis- und Liefermöglichkeit. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung des Vertrages durch den CMG-Service zustande. Die Verträge zwischen Käufer und uns sind Kaufverträge. Die beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden Bestimmungen.
III. Lieferung und Lieferfristen:
Angebote des CMG-Service erfolgen unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs und mit der Maßgabe, dass ein ausreichender Lagervorrat besteht. Aus dem Versand von Preis- und Lieferlisten folgt für den CMG-Service keine Lieferverpflichtung, eine solche besteht nur dann, wenn der CMG-Service die Bestellung des Käufers schriftlich bestätigt hat. Lieferungen erfolgen ab Lager bzw. ab Werk. Der Versand der Ware erfolgt mit den vom CMG-Service bestimmten Verkehrsmitteln (Post, Spedition, etc.). Der CMG-Service ist nicht verpflichtet, die preisgünstigste Versandart zu wählen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen . Bei CD- und DVD-Duplikationen beginnt die Lieferzeit mit dem Erhalt der vollständigen, spezifikationsgerechten Fertigungsunterlagen bzw. nach Erhalt der vom Kunden unterschriebenen Freistellungserklärung. Lieferverzögerungen durch nicht rechtzeitige Selbstbelieferungen, insbesondere bei der Abwicklung von Drucksachen, bleiben vorbehalten. Übermittelte Lieferdaten sind nur dann verbindlich, wenn sie vom CMG-Service als verbindlich bezeichnet werden. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung im Verzug, so ist der CMG-Service berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein .Unvorhergesehene Hindernisse bei der Lieferung , wie urheberrechtlich bedingte Verbote der Auslieferung , Fabrikations- oder Lieferverzögerungen bei uns oder bei unserem Vorlieferanten, z..B. durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung u.a.m., berechtigen den CMG-Service bestätigte Lieferverpflichtungen angemessen zu verlängern. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder Nichterfüllung können nur geltend gemacht werden, wenn dem CMG-Service grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Bei DVD- / CD-Produktionen, Sonderanfertigungen, Drucksachen und Handbüchern behalten wir uns herstellungsbedingt eine Mehr- oder Minderlieferung der Bestellmenge vor.
IV. Versand und Gefahrenübergang:
Der Kunde trägt das Transportrisiko - auch bei frachtfreien Lieferungen - ab dem Lager vom CMG-Service bzw. dem Lager / Werk des Vorlieferanten / Herstellers, wenn die Lieferung ab dort erfolgt. Alle Sendungen, auch etwaige Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über; im Falle der Selbstabholung geht die Gefahr mit dem Beginn der Verladung auf den Kunden über. Der Nichterhalt einer Sendung ist dem CMG-Service spätestens 6 Tage nach dem Erhalt der Rechnung schriftlich anzuzeigen. Wird die Lieferung auf Veranlassung des Kunden verzögert oder auf seine Veranlassung hin auf Lager genommen, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der schriftlichen Anzeige der Lieferbereitschaft auf den Kunden über. Der CMG-Service ist berechtigt ,Lagergebühren geltend zu machen und für den Fall, dass der Kunde die Abholung auf seine Kosten verweigert, die Ware vier Wochen nach der vorherigen schriftlichen Androhung der Vernichtung auf Kosten des Kunden vernichten zu lassen. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesem Fall unberührt
V. Gewährleistung und Haftung:
Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Vollständigkeit und Beschädigung unverzüglich zu prüfen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Farbabweichungen auf dem CD- oder DVD Label, Druckmaterialien o.Ã im Vergleich zur Vorlage berechtigen nicht zur Ablehnung der Annahme und stellen keinen Milderungsgrund dar Erkennbare Mängel und Beanstandungen hat der Kunde unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 6 Tagen nach Entgegennahme der Ware, unter Vorlage des Lieferscheins oder der Rechnung und unter genauer Angabe der Fehler dem CMG-Service schriftlich mitzuteilen. Entsprechendes gilt für Mängel, die erst später sichtbar werden. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Die besondere Rügepflicht gemäß §§ 377, 378 HGB bleibt unberührt. Auf Hardware mit ihren Einzelteilen leistet der CMG-Service eine Garantie von 6 Monaten bezogen auf Teile, die nachweislich aufgrund von Fabrikations- und Materialfehlern defekt geworden sind; diese werden ausgetauscht oder repariert. Austauschteile gehen in das Eigentum vom CMG-Service über. Durch diese Garantie werden weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadenersatz, nicht begründet. Ausgenommen von der Garantie sind Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung und Eingriffe durch den Käufer oder sonstige Dritte verursacht wurden. Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, durch fahrlässige Behandlung oder Missbrauch sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen. Geräte, die äußerlich beschädigt oder geöffnet (z.B. beschäftigter oder zerstörter Sicherheitssigel) wurden, fallen nicht mehr unter die Garantieregelung. Bei berechtigter Beanstandung behebt der CMG-Service die Mängel grundsätzlich durch Ersatzlieferung. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur, nachdem eine Ersatzlieferung durch den CMG-Service innerhalb einer angemessenen Frist fehlgeschlagen ist. Waren dürfen nur rückgesandt werden, wenn sich der CMG-Service vorher damit schriftlich einverstanden erklärt hat, oder wenn dem Kunden versehentlich andere als die von ihm bestellte Ware geliefert wurde. Rücksendungen aufgrund von Beanstandungen des Kunden, gleich aus welchem Grund, sind nur dann zulässig, wenn die Rücksendung unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige des Mangels gemäß Ziffer 2 erfolgt. Die Einsendung der beanstandeten Ware an den CMG-Service muss in dem dazugehörigen Originalkarton erfolgen, die Ware muss ordnungsgemäß verpackt sein. Sollte sich die Reklamation als unberechtigt erweisen, so berechnet der CMG-Service den Prüfvorgang in angemessenem Rahmen. Übergebene Materialien und Gegenstände sowie hauseigene Daten- und Tonträger werden von uns nicht versichert. Es ist Sache des Auftraggebers, die an uns Übergebenen Gegenstände und Materialien ausreichend zu versichern. Sollte bei der Bearbeitung das an den CMG-Service übergebene Ausgangsmaterial durch Stromausfall, technischen Defekt oder sonstige nicht grob fahrlässige Umstände beschädigt werden, sind wir nur zum Ersatz des Rohmaterials verpflichtet. Der Auftraggeber gewährleistetet, dass die durch den CMG-Service duplizierten Daten- oder Tonträger sowie Medienartikel nicht gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen, wie z.B. Urheberrechte, Leistungsschutz und Jugendschutzgesetze verstoßenen. Bei Tonträgervervielfältigung übernimmt der Kunde die aus der Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke und Darstellungen entstehenden Verpflichtungen und legt bei Auftragserteilung einen entsprechenden Bescheid der GEMA vor. Der CMG-Service haftet nicht für Urheber- und sonstige Rechtsverletzungen durch den Kunden. Dieser stellt den CMG-Service insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei und ersetzt dem CMG-Service alle entstehenden Schäden und Aufwendungen. Der CMG-Service dupliziert Daten und Programme 1:1. Eine Umsetzung bzw. Umwandlung erfolgt nur durch schriftlichen Auftrag des Kunden. Eine Prüfung der Masterrmedien auf eventuell vorhandene Viren liegt nicht in der Verantwortung des CMG-Service. Durch die ausschließliche Verwendung von "Stand Alone-Systemen" bei der Duplikation kann eine Veränderung des Mastermediums bzw. das Aufbringen eines Virus durch uns ausgeschlossen werden. Werden uns vom Auftraggeber mit Viren infizierte Master zur Duplizierung übergeben, sind jedwede Schadensersatzansprüche (insbesondere wegen mittelbarer Schäden) sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehlifen ausgeschlossen. Der Kunde stellt dem CMG-Service die für die Herstellung erforderlichen Ausführungsunterlagen, wie z.B. Mastermedien, Labelfilme und Druckmaterialien, kostenfrei und den Spezifikationen des CMG-Service entsprechend zur Verfügung, und zwar Filme und Master ausschließlich als Duplikate. Der CMG-Service ist nicht verpflichtet, solche Ausführungsunterlagen in irgendeiner Weise zu Überprüfern oder abzuhören. Insbesondere das Risiko künstlerischer und technischer Mängel liegt beim Kunden. Korrekturabzüge werden nur dann zugesandt, wenn dieses ausdrücklich und schriftlich verlangt bzw. festgelegt ist. Der CMG-Service ist nicht verpflichtet Fertigungsunterlagen länger als 6 Monate aufzubewahren. Master, Drucksachen, Etiketten, etc. lagert der CMG-Service auf Gefahr und Risiko des Kunden. Für den Fall der Nichtabholung durch den Kunden ist der CMG-Service berechtigt, diese Materialien vier Wochen nach der vorherigen schriftlichen Androhung der Vernichtung auf Kosten des Kunden vernichten zu lassen. Der CMG-Service hat das Recht, eigene Firmenzeichen auf dem Ton- oder Datenträger sowie den Druckmaterialien in branchenüblicher Weise zu vermerken.
VI. Eigentumsvorbehalt:
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung uneingeschränktes Eigentum des CMG-Service (Vorbehaltsware). Ist der Kunde Vollkaufmann, so behält sich der CMG-Service das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Gesamtgeschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen sofortige Bezahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern. Eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist ihm untersagt. Der CMG-Service hat das Recht die Ware nach Ablauf einen angemessenen Nachfrist herauszuverlangen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabe verlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Für den Fall, dass der Kunde Vorbehaltsware weiterverkauft, tritt der Kunde schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware (Weiterverkaufspreis inkl. MwSt.) einschlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln mit allen Nebenrechten an den CMG-Service ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt, soweit der CMG-Service die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden die Abtretung offengelegt hat. Soweit gesetzlich zulässig, ist der CMG-Service befugt, dem Schuldner des Kunden die Abtretung bekannt zu geben und die Forderung selbst einzuziehen. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, dem CMG-Service nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den der CMG-Service dem Käufer für die mitveräußerte Vorbehaltsware einschließlich MwSt. berechnet hat . Für den Fall, dass die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Schuldner an den CMG-Service ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware inkl. MwSt. Versicherungs- und Schadensersatzansprüche, die der Kunde wegen Verlusten oder Schäden erwirbt, werden hiermit an den CMG-Service abgetreten. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt vom CMG-Service stehende Ware in seinen Rechnungen an Dritte als solche zu kennzeichnen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Sind die unter Punkt VII/4 genannten Voraussetzungen beim Kunden gegeben, so hat er auf Verlangen vom CMG-Service die Schuldner schriftlich zu benachrichtigen, alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu übersenden sowie Wechsel herauszugeben. Der Kunde hat dem CMG-Service ferner, während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren, eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden, die Ware auszusondern und herauszugeben. Wird im Eigentum des CMG-Service stehende Ware oder werden an Stelle dieser Ware getretene Forderungen durch Gläubiger des Kunden gepfändete oder abgetreten, so hat der Kunde hiervon den CMG-Service unverzüglich schriftlich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen Mitteilung zu machen. Er hat der CMG-Service bei der Intervention zu unterstützen und eine eidesstattliche Versicherung zugunsten des CMG-Service abzugeben, aus der hervorgeht, dass die gepfändete Ware oder die gepfändeten Forderungen im Eigentum des CMG-Service stehen. Er hat weiterhin die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung dieser Pfändung, insbesondere von Interventionsprozessen zu tragen. Die Kosten bei der Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen trägt der Kunde.
VII. Zahlungskonditionen:
Alle in unseren Angeboten und Preislisten genannten Preise verstehen sich in Euro pro Stück zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, der Fracht und Verpackung. Sofern bestimmte Preise im Vertrag nicht vereinbart sind, berechnet der CMG-Service die am Tag der Lieferung geltenden Listenpreise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, insbesondere durch Nichteinhaltung der Spezifikationen (s. V/8). werden gesondert berechnet. Wir liefern grundsätzlich, wenn nicht anders vereinbart, per Nachnahme bzw. Vorauskasse. Jede Rechnung des CMG-Service ist umgehend nach Erhalt der Ware in bar ohne Abzug zu begleichen, sofern im Einzelfall keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Zahlungen haben ausschließlich an den CMG-Service zu erfolgen. Zahlt der Kunde nicht innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum, ist der CMG-Service berechtigt, Fälligkeitszinsen gemäß Ziffer 3 geltend zu machen. Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich zunächst auf die fälligen Forderungen in der Reihenfolge ihrer Entstehung angerechnet. Bei einer Überschreitung des Zahlungsziels ist der CMG-Service, ohne dass es einer gesonderten Mahnung mit Fristsetzung bedarf, berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deut Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 7% p.A. auf den Rechnungsbetrag zu berechnen (Fälligkeitszinsen gemäß 353 HGB). Mahnkosten werden pro Mahnung mit EURO 5,00 netto berechnet. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag endgültig verfügen können. Bei Scheckzahlung ist dies erst dann der Fall, wenn der Scheck eingelöst ist. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, werden alle Forderungen fällig. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung des Kunden. Der CMG-Service behält sich vor, Sicherheiten zu verlangen und über die Hereinnahme von Wechseln oder Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden.
VIII. Exportgeschäfte:
Für Lieferungen an Exportkunden im Ausland gelten folgende zusätzliche Bestimmungen:
Alle Angebote, Abschlüsse und Vereinbarungen basieren auf dem zum Zeitpunkt der Erteilung des Auftrages maßgeblichem Wechselkurs der Fremdwährung zum Euro. Bei schriftlicher Angebotserstellung ist auf den Zeitpunkt der Absendung der Bestellung an den CMG-Service abzustellen. Sollte sich der Wechselkurs nach diesem Zeitpunkt ändern, so ist der CMG-Service berechtigt nach Wahl Zahlung in Euro oder in der Währung des Landes des Kunden zu verlangen. Die Ware reist in allen Fällen auf Gefahr des Kunden, auch bei Frei Haus Lieferungen. Etwaige auf dem Beförderungsweg entstehenden Verluste durch Beschädigung, etc. gehen gleich aus welchen Gründen zu Lasten des Kunden. Der CMG-Service ist berechtigt, alle während der Abwicklung des Abschlusses durch Bundes- und Landesgesetz zur Erhebung gelangenden neuen Abgaben (einschließlich Zölle) oder Erhöhungen bereits bestehender Abgaben, wodurch die Lieferung der Ware unmittelbar betroffen oder verteuert wird, in voller Höhe auf den Kaufpreis aufzuschlagen.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist München. Die Bestimmungen über das Haager Abkommen über internationale Kaufverträge finden keine Anwendung. Die Vertragsbeziehungen zwischen dem CMG-Service und dem Kunden richten sich ausschließlich nach deutschem Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckprozesse, ist München.
Stand: 01.01.2003